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   FG Hamburg, 24.09.1987 - II 133/84   

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FG Hamburg, 24.09.1987 - II 133/84 (https://dejure.org/1987,23116)
FG Hamburg, Entscheidung vom 24.09.1987 - II 133/84 (https://dejure.org/1987,23116)
FG Hamburg, Entscheidung vom 24. September 1987 - II 133/84 (https://dejure.org/1987,23116)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • EFG 1988, 475
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • FG Hamburg, 06.12.2001 - VI 227/99

    Passivierung vereinnahmter Optionsprämie durch eine Bank

    Nach der Rechtsprechung des BFH, der der Senat folgt (BFH v. 16. November 1982, VIII R 95/81, BFHE 137, 427 , BStBl II 1983, 361; s.a. FG Hamburg v. 24. September 1987, II 133/84, EFG 1988, 475) ist eine Drohverlustrückstellung bereits dann zulässig und geboten, wenn der Steuerpflichtige einem Dritten ein Optionsrecht eingeräumt hat, dessen Ausübung erwartet werden kann und das voraussichtlich zu einem Verlust führen wird.
  • FG Baden-Württemberg, 19.09.2006 - 4 K 318/02

    Veräußerung von GmbH-Anteilen unter Berücksichtigung eines Aufgeldes -

    Da deren Optionsrecht jedoch unter einer aufschiebenden Befristung stand und der Kl. zu 1. als zivilrechtlicher Eigentümer (Inhaber) deshalb zunächst nicht von der Einwirkung auf die Anteile ausgeschlossen werden konnte, waren diese zunächst auch wirtschaftlich weiterhin dem Kl. zu 1. zuzurechnen (vgl. das Urteil des Finanzgerichts Hamburg vom 24. September 1987 II 133/84, EFG 1988, 475).
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